Kaufnebenkosten Haus RLPWer ein Haus kauft, sollte den Blick nicht nur auf den Kaufpreis richten. Die tatsächlichen Kosten sind am Ende um einiges höher, da neben eventuellen Modernisierungsmaßnahmen auch Kaufnebenkosten anfallen. Diese müssen bei der Hausfinanzierung unbedingt mit einkalkuliert werden, um das Vorhaben auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Wir zeigen, mit welchen Kaufnebenkosten für ein Haus zu rechnen sind. Da Gebühren von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können, haben wir eine Übersicht über die Kostenstruktur zusammengestellt und bieten Ihnen einen kostenlosen Kaufnebenkostenrechner an. Wichtig: Wenn Sie Ihre Finanzierung planen, sollten Sie nicht nur die Kaufnebenkosten berücksichtigen. Auch Modernisierungen, Außenanlagen und evtl. weitere Gebühren sind zu beachten! Hier finden Sie nun die aktuellen Daten zu Kaufnebenkosten in Deutschland (keine Garantie auf Richtigkeit, Stand April 2025):

kaufnebenkosten in: Notarkosten (% vom Kaufpreis) Grundbuchkosten (% vom Kaufpreis) Grunderwerbsteuer (%)
Baden-Württemberg 1,0 0,5 5,0
Bayern 1,0 0,5 3,5
Berlin 1,0 0,5 6,0
Brandenburg 1,0 0,5 6,5
Bremen 1,0 0,5 5,0
Hamburg 1,0 0,5 4,5
Hessen 1,0 0,5 6,0
Mecklenburg-Vorpommern 1,0 0,5 6,0
Niedersachsen 1,0 0,5 5,0
Nordrhein-Westfalen 1,0 0,5 6,5
Rheinland-Pfalz 1,0 0,5 5,0
Saarland 1,0 0,5 6,5
Sachsen 1,0 0,5 3,5
Sachsen-Anhalt 1,0 0,5 5,0
Schleswig-Holstein 1,0 0,5 6,5
Thüringen 1,0 0,5 6,5

Online Kaufnebenkostenrechner

Nebenkostenrechner Hauskauf

Nebenkostenrechner Hauskauf

Makler für einen Hauskauf in Rheinland-Pfalz

Die Maklerprovisionen sind unterschiedlich, deshalb haben wir einmal die Kosten für Rheinland-Pfalz (RLP) in Erfahrung gebracht. Diese liegen je nach Region zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises.

Notarkosten und Grundbuchkosten in RLP

Für die Abwicklung des Hauskaufes ist eine beglaubigte Urkunde von einem Notar notwendig. Die Gebühren liegen in RLP bei 1,5% des Kaufpreises und sind meist vom Käufer zu tragen.

Die Eintragung in das Grundbuch ist nötig, um als Eigentümer eines Grundstücks zu gelten. Dort sind alle Beurkundungen über Grundstücksrechte. Zuständig sind die Grundbuchämter. Die Eintragung ins Grundbuch initiiert der Notar. Die Kosten dafür liegen bei 0,5%. Details entnehmen Sie bitte der obigen Tabelle.